Kurz gemeldetGroß-GerauKurz gemeldet

Schutzregeln am Mönchwaldsee: Kein Badevergnügen bei Kelsterbach

Redaktion RegiomelderVeröffentlicht: 21. August 2026Lesezeit: etwa 1 Minuten

DraußenSchutzregeln am Mönchwaldsee: Kein Badevergnügen bei Kelsterbach
Fehler melden

Am Mönchwaldsee bei Kelsterbach gilt weiterhin ein Badeverbot: Stadt Kelsterbach und Untere Naturschutzbehörde des Kreises Groß-Gerau weisen in einer gemeinsamen Mitteilung vom 21. August 2026 darauf hin, dass der See Teil des EU-Vogelschutzgebiets Untermainschleusen und des gleichnamigen Landschaftsschutzgebiets ist.

Der durch Kiesabbau entstandene See ist Lebensraum und Brutgebiet für zahlreiche Vogelarten, im Winter Rast- und Überwinterungsgebiet für Zugvögel. Beobachtbar sind nach Angaben der Behörden unter anderem Haubentaucher und der Eisvogel. Die Uferbereiche dürfen abseits der ausgewiesenen Wege nicht betreten werden.

Baden ist abgesehen vom Naturschutz auch für Menschen gefährlich: Die ehemalige Kiesgrube ist sehr tief, unter Wasser können sich Gegenstände und Anlagen befinden, und Grundwasserströmungen sind nicht einschätzbar. Das Ordnungsamt Kelsterbach kontrolliert die Ufer regelmäßig, unterstützt von der Unteren Naturschutzbehörde. Verstöße können Ordnungswidrigkeitsverfahren auslösen.

Für Spaziergänge am See bleibt der Weg zugänglich. Die Behörden empfehlen, Ferngläser mitzunehmen: Die Vogelwelt lässt sich gut von den ausgewiesenen Wegen aus beobachten, ohne zu stören. Regiomelder nimmt diese Meldung zum Anlass, an den Unterschied zwischen Badesee und Naturschutzsee zu erinnern.

Originalbericht

Kreis Groß-Gerau